Die Strafverfahren gegen Mitglieder der Tiroler Schützenkompanien Waidring, Fieberbrunn und Pillersee sind in Deutschland eingestellt worden. Nach der Einstellung der Ermittlungen in Österreich folgt nun auch die Beendigung der Verfahren im Inland. Die Entscheidung wurde von der Staatsanwaltschaft in Innsbruck getroffen. Die Schützenkompanien sind Teil der traditionellen Jagd- und Schützenvereine in Tirol. Die Einstellung der Verfahren betrifft vor allem Angelegenheiten, die im Rahmen der Jagdgesetze geregelt sind. Die Betroffenen wurden nicht verurteilt, sondern lediglich belangt. Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft oder die Aktivitäten der Kompanien. Die Einstellung der Verfahren wird als Ergebnis der Überprüfung der Ermittlungen angesehen. Die Staatsanwaltschaft hat keine weiteren Maßnahmen angemahnt. Die Schützenkompanien behalten ihre traditionellen Aktivitäten. Die Entscheidung wird als Abschluss der aktuellen Untersuchungen gewertet. Die Betroffenen erhalten keine weiteren Schritte. Die Einstellung der Verfahren ist ein Zeichen für die Beendigung der aktuellen Untersuchungen. Die Schützenkompanien bleiben unverändert.
Strafverfahren gegen Tiroler Schützen eingestellt

























