Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat eine Verordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Südautobahn (A2) in der Region Wr. Neudorf an das Verfassungsgerichtshof weitergeleitet. Laut einem Beschluss, der bei vorliegt, wird die Verordnung als gesetzwidrig angesehen. Das Gericht beantragt, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h aufzuheben.

Die Verordnung wurde aufgestellt, um Lärmbelastungen zu reduzieren. Das Landesverwaltungsgericht argumentiert, dass die Zone, in der die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, über den Bereich hinausgehe, der laut Lärmgutachten erforderlich wäre. Die Beschwerde wurde an das Verfassungsgerichtshof weitergeleitet, um die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung zu prüfen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A2 war eine Maßnahme, die im Zuge von Lärmbelastungsproblemen eingeführt wurde. Die genaue Ausdehnung der Zone war Gegenstand von Diskussionen. Das Landesverwaltungsgericht stellt nun fest, dass die Verordnung möglicherweise gegen das Gesetzeswerk verstößt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof wird entscheidend für die Zukunft der Maßnahme sein.